Teilnahmebedingungen & Marktregeln für den Idsteiner Frühlingsmarkt
1. Informationen zu Idsteiner Frühlingsmarkt
Der Idsteiner Frühlingsmarkt ist eine Outdoor Veranstaltung organisiert von dem Gewerbeverein „Idstein aktiv“ (nachfolgend Organisator). Der Idsteiner Frühlingsmarkt findet am Samstag, den 16.03.2024 von 10:00-18:00 Uhr und am Sonntag, 17.03.2024 in der Zeit von 12:00 bis 18:00 Uhr in der Altstadt von Idstein statt. Über die Teilnahme am Idsteiner Frühlingsmarkt entscheidet der Organisator, es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme. Alle Bewerber werden schriftlich (per Mail) über Zusage bzw. Absage benachrichtigt. Bei Zusage der Teilnahme am Idsteiner Frühlingsmarkt wird der Teilnahmebetrag (nach Rechnungsstellung) sofort fällig. Des Weiteren werden Bildmaterial und ein Kurztext/ Beschreibung vom Aussteller benötigt.
2. Zeiten
Der Aufbau beginnt am 1. Veranstaltungstag um 08:00 und muss bis 09:45 Uhr abgeschlossen sein. Der Marktbetrieb findet von 10:00 bis 18:00 Uhr statt, der Abbau beginnt direkt im Anschluss an die Veranstaltung ab 18:00 Uhr und muss bis 20:00 Uhr abgeschlossen sein. Das Gelände wird nachts nicht bewacht. Daher empfehlen wir Wertgegenstände abzubauen. Der Aufbau am 2. Veranstaltungstag beginnt um 10:00 und muss bis 11:45 Uhr abgeschlossen sein. Der Marktbetrieb findet von 12:00 bis 18:00 Uhr statt, der Abbau beginnt direkt im Anschluss an die Veranstaltung ab 18:00 Uhr und muss bis 20:00 Uhr abgeschlossen sein. Die Zeiten für den Auf- und Abbau sind unbedingt einzuhalten. Vor Beendigung der Veranstaltung darf kein Stand abgebaut werden. Für vorsätzliche Beschädigungen in und an der Ausstellungsfläche haftet der Aussteller selbst. Verwendete Materialien müssen schwer entflammbar sein.
3. Ausstellungsfläche
Die Ausstellungsfläche wird dem Teilnehmer unmöbliert zur Verfügung gestellt. Die Verkaufsflächen sind eigenständig und ansprechend zu gestalten. Die Standfläche wird auf dem Boden markiert/ abgeklebt. Die Fläche beschreibt den Platz für die Produkte, Aufbauten und den Aufenthaltsbereich der Aussteller. Es ist nicht erlaubt, Produkte oder Aufbauten aus der Fläche herausragen zu lassen. Die Lauffläche und Rettungswege müssen unbedingt frei bleiben. Die Zuteilung der Standflächen erfolgt durch die Organisatoren. Ein Anspruch auf Zuteilung einer bestimmten Standfläche in einem bestimmten Bereich besteht nicht. Befinden sich auf der angemieteten Standfläche Installationsanschlüsse und sonstige feste Einbauten, berechtigt dies nicht zu einer Minderung des Teilnahmebetrages oder zum Rücktritt. Die Ausstellungsflächen müssen während der Öffnungszeiten der Veranstaltung mit dem angemeldeten und zugelassenen Ausstellungsgut bestückt und personell besetzt sein. Anfallender Abfall wird vom Aussteller eigenständig entsorgt. Es ist nicht gestattet Musik abzuspielen. Es dürfen keine brennbaren Gegenstände entzündet (Kerzen, Räucherstäbchen o.ä.) werden. Für entstandene Personen- und Sachschäden haftet der Aussteller in vollem Umfang.
4. Leistungen Veranstalter Idstein aktiv – Idsteiner Frühlingsmarkt
Organisation und Durchführung der Veranstaltung, Bereitstellung der Ausstellungsfläche mit Kontaktmöglichkeiten zu Konsumenten, Veröffentlichung der Teilnehmer auf der Idstein aktiv Facebook- und Instagram Seite, Flyer, Plakat, PR-Arbeit: Medienpartner, Print- und Onlinemedien, Social Media Aktivitäten.
5. Anlieferung & Parken
Für die Anlieferung und Abtransport der Waren ist der Aussteller selbst zuständig und verantwortlich. Entstehende Kosten hierfür werden nicht vom Veranstalter und den Organisatoren getragen/ übernommen. Ein kurzfristiges Halten im Bereich des Marktes ist nur zum Entladen während der Auf- und Abbauzeiten gestattet.
Während der Marktzeiten kann auf den öffentlichen Parkflächen geparkt werden. Gesonderte Aussteller-Parkflächen gibt es keine.
6. Anmeldung
Durch das Absenden der vollständig ausgefüllten Teilnahmeformulare wird der Wunsch geäußert beim Idsteiner Frühlingsmarkt teilzunehmen. Mit dem Absenden des Formulars werden die Teilnahmebedingungen als verbindlich anerkannt. Unvollständige Bewerbungen können nicht bearbeitet werden!
6.1. Ausschankerlaubnis
Sämtliche Betreiber, welche Speisen und/oder alkoholische Getränke zum Verzehr vor Ort verabreichen, haben dies mit dem Vordruck „Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nach § 6 HGastG“ bei der Stadtverwaltung Idstein im Bürgerbüro (Fax-Nr. 06126-78 815) anzuzeigen. Die Anzeige muss 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingereicht werden. Das erforderliche Formular, einschl. der Belehrung gem. § 43 Abs 1, Nr. 1 Infektionsschutzgesetz, ist dem Standbewerbungsformular beigefügt. Für den Verkauf und Verzehr von alkoholischen Getränken gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes in der letztgültigen Fassung.
7. Zulassung
Über die Teilnahme / Zulassung entscheidet der Organisator. Die Teilnahmebestätigung oder -ablehnung ergeht schriftlich per E-Mail. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Teilnahme.
8. Kosten
Standgebühr 200,00 € (bis 9 m² – entspricht einem 3×3 Meter-Zelt), unmöbliert, ohne Stromanschluss, ohne Pavillon
ab 9 m² Standgebühr 300 €, unmöbliert, ohne Stromanschluss, ohne Pavillon
Bei Ständen, die breiter als 6 m sind wird individuell eine Standgebühr vereinbart.
Bei unseren Mitgliedern entfällt die Standgebühr für einen Stand.
Die Bereitstellung von Strom kostet 50,00 € pro Stromanschluss und Wasser kostet 25,00 €.
Zzgl. 19% MwSt..
Nach der Teilnahmebestätigung und Erhalt der Rechnung wird der Teilnahmebetrag unter Einhaltung der Fristen sofort fällig. Die fristgerechte Zahlung ist Voraussetzung sämtlicher Verbindlichkeiten, so auch für den Bezug der Standfläche.
9. Rücktritt
Dem Aussteller steht das Recht zu, innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Teilnahmebestätigung, schriftlich und ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Dieser Rücktritt zieht keine Kostenforderung nach sich. Erfolgt die Absage nach Ablauf der Rücktrittsfrist, so ist die Zahlung der kompletten Standmiete fällig.
10. Werbung und PR
Nur bei einer fristgerechten Abgabe der benötigten Ausstellerinformationen (Bildermaterial und Kurzbeschreibung) kann der Veranstalter die Aufnahme in die eigene PR – Aktivitäten gewährleisten. Daten die nach dem vereinbarten Termin eingereicht werden, können nicht berücksichtigt werden. Falls die angeforderten Angaben nicht bis zum genannten Termin eingereicht worden sind, werden Grundinformationen aus dem Anmeldeformular entnommen. Der Veranstalter behält sich redaktionelle Änderungen vor.
11. Bild- und Textrechte
Mit der Anmeldung gibt jeder Teilnehmer sein Einverständnis, das eingereichte Unterlagen für entsprechende Dokumentationen wie auch Promotion- und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden können. Bild- und Textrechte müssen frei von Rechten Dritter sein. Der Teilnehmer haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben.
12. Brandschutz
Auf den Standflächen dürfen keine brennbaren Gegenstände entzündet (Kerzen, Räucherstäbchen o.ä.) werden. Feuerlöscher und Rettungswege/ Beschilderung dürfen nicht entfernt oder abgedeckt werden.
13. Höhere Gewalt
Muss die Veranstaltung infolge höherer Gewalt (Feuer, Hochwasser, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhe o.ä.) oder auf behördliche Anordnung abgesagt, verschoben, verkürzt oder geschlossen werden, hat der Aussteller keinen Anspruch auf Ersatz der Ihnen hieraus entstehenden Schäden.
14. Haftung
Der Veranstalter haftet nur für Sach- und Personenschäden, für die er gesetzlich haftbar gemacht werden kann. Er übernimmt jedoch keine Haftung für die vom Aussteller eingebrachten Gegenstände. Während der Ausstellungszeiten haben die Teilnehmer selbst für die Sicherheit ihrer Ausstellungsobjekte zu sorgen, dies gilt insbesondere für Diebstahl. Das betrifft auch die Auf- und Abbauzeiten, vor Beginn und nach Ende der Veranstaltung.